Förderung von Wohngruppen

Unser Plus:

Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz klären mit Ihnen gemeinsam, ob Sie Anspruch auf die Unterstützung haben und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Leistung:

In ambulanten Wohngruppen können sich Pflegebedürftige zusammenschließen, um das Zusammenleben und die Pflege mit anderen zu organisieren. Es können Zuschüsse für altersgerechte oder barrierearme Umgestaltungen beantragt werden.

Sie sind pflegebedürftig im Pflegegrad 1 oder höher und beziehen ambulante Pflegeleistungen? Sie möchten so lange wie möglich selbstbestimmt wohnen, aber nicht allein leben? Dann ist es für Sie vielleicht der richtige Weg, sich mit anderen Pflegebedürftigen zu einer Wohngruppe zusammenzuschließen.

Was sind ambulante Wohngruppen?

In ambulant betreuten Wohngruppen soll das Zusammenleben von Pflegebedürftigen so organisiert werden, dass stationäre Pflege vermieden werden kann. Es soll so viel Hilfe wie nötig geleistet werden, aber im Vordergrund steht der Erhalt der Selbstständigkeit. Hierfür wurde ein Initiativprogramm  zur Gründung ambulanter Wohngruppen ermöglicht. Der Antrag auf Förderung der ambulanten Wohngruppe muss spätestens ein Jahr nach der Gründung beantragt werden.

Zunächst Anerkennung als Wohngruppe beantragen

Eine ambulante Wohngruppe kann sich von der jeweils zuständigen Pflegekasse anerkennen lassen. Hierzu sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: die Wohngruppe muss eine Kraft beschäftigen, die pflegerische oder verwaltende Tätigkeiten übernimmt und dauerhaft präsent ist. Zudem muss jeder Pflegebedürftige zur Sicherstellung der eigenen Pflege die freie Wahl eines Pflegedienstes haben. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer und alle Bewohner nutzen gemeinsam den Gemeinschaftsraum zur Ausgestaltung des täglichen Lebens. Ferner ist geregelt, dass mindestens drei Pflegebedürftige, die in die Pflegegrad 1 oder höher eingestuft sind, und ambulante Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) beziehen, in einer Wohneinheit zusammenziehen.

Dann wird gefördert

Ist die Wohngruppe anerkannt, zahlt Ihnen die Pflegekasse der BKK Pfalz monatlich einen Zuschuss zu Ihren sonstigen Pflegeleistungen von 214 Euro.

Dieses Geld kann dazu genutzt werden, um die Kosten für den höheren Verwaltungsaufwand, den die sogenannte Präsenzkraft leistet, zu tragen. Die ambulanten Wohngruppen haben außerdem die Möglichkeit, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. Der Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der Personen, die einen pflegerischen Vorteil durch diese Maßnahme erhalten. Dieser muss jeweils durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes bestätigt werden. Die Höhe des Zuschusses ist auf vier Mal 4.000 Euro begrenzt. Haben mehr Pflegebedürftige einen nachgewiesenen Nutzen, so beteiligt sich jede Pflegekasse anteilig.

Neu: Für den Fall, dass Leistungen der Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse mitfinanziert werden, entscheidet der Medizinische Dienst, ob der Zuschuss zur Wohngruppe gezahlt werden kann. Wir klären das gerne für Sie ab.