Pflegegradrechner

Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit kann ein schleichender Prozess sein aber auch durch ein Akutereignis eintreten. Alle Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, können pflegebedürftig sein.

Seit 1. Januar 2017 werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit erfasst und die Pflegebedürftigkeit der Betroffenen in fünf Pflegegrade eingestuft. Entscheidend ist dabei der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen.

Mit dem Pflegegradrechner können Sie sich vorab auf die Begutachtungssituation einstellen und im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln. Das Ergebnis des Rechners kann nur eine erste Orientierung geben, ist jedoch ohne Gewähr. Letzten Endes entscheidet natürlich das Gutachten des Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung (MDK) über einen Pflegegrad.

Hier ist unser Pflegegradrechner