Stationäre Pflege

Unser Plus:

Ob Heimpflegebedürftigkeit vorliegt, wird in der Regel durch die Ärzte des Medizinischen Dienstes (MD) im Auftrag der Pflegekasse der BKK Pfalz geprüft. Gerne schicken wir Ihnen im Vorfeld den Fragebogen zur Erforderlichkeit der stationären Pflege zu.

Leistung:

Wenn die medizinische Notwendigkeit für eine ständige Betreuung im Pflegeheim vorliegt, beteiligen wir uns an den Kosten einer stationären Pflege. Wie bei der ambulanten Pflege erfolgt auch bei stationärer Pflege die Zuordnung zu einem Pflegegrad.

Die Notwendigkeit der vollstationären Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung liegt vor, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Das kann insbesondere der Fall sein bei

  • Fehlen einer Pflegeperson,
  • fehlender Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen,
  • drohender oder bereits eingetretener Überforderung von Pflegepersonen,
  • drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des Pflegebedürftigen,
  • usw.

Heimpflegebedürftigkeit kann auch dann vorliegen, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht erheblich ist, also noch kein Pflegegrad 2 vorliegt. In diesem Fällen unterstützt die Pflegekasse der BKK Pfalz Siee mit einem Kostenerstattungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich.

Die Leistungshöhe in den jeweiligen Pflegegraden beträgt:
 

Pflegegrad

Pflegebedingte Aufwendungen

2

bis zu 770 Euro monatlich

3

bis zu 1.262 Euro monatlich

4

bis zu 1.775 Euro monatlich

5

bis zu 2.005 Euro monatlich


Bitte beachten Sie, dass die Pauschalbeträge allerdings nur dann in voller Höhe ausgezahlt werden können, wenn Sie 75 Prozent des jeweils für den Pflegebedürftigen vereinbarten Heimentgelts nicht übersteigen. An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) dürfen wir uns nicht beteiligen.

Eigenanteile

Seit dem 1. Januar 2022 übernehmen wir bei der stationären Pflege einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen – neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag.  Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der stationären Pflege.

Verweildauer im Heim

Leistungszuschlag bis 31.12.2023

Leistungszuschlag ab 01.01.2024

bis 12 Monate

5 %

15 %

mehr als 12 Monate

25 %

30 %

mehr als 24 Monate

45 %

50 %

mehr als 36 Monate

70 %

75 %

Der pflegebedingte Eigenanteil in Pflegeheimen ist der monatliche Beitrag, den Sie zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung zahlen. Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der pflegebedingte Eigenanteil jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen.

Wichtig: Nur der pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst.

Beispiel

Hier sehen Sie, welche Kosten in der stationären Pflege von Ihnen ab 01.01.2024 noch zu tragen sind und welche Entlastung dies für Sie bedeutet. Dazu werden monatliche Durchschnittspreise in Deutschland abgebildet. Im Beispiel gehen wir von einer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim von 16 Monaten (also mehr als 12 Monaten) aus, was einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil von 30 % bedeutet. Zusätzlich sind die durchschnittlichen Investitions- und Verpflegungskosten abgebildet, die von Ihnen selbst getragen werden. Diese verändern sich nicht.

Beispiel der Kosten für den Pflegebedürftigen in der stationären Pflege im Vergleich 2021 und 2024, Pflegegrad 2-5

Kostenart

Beispielbetrag 2021

Beispielbetrag 2024

Entlastung ab 01.01.2024

Eigenanteil

662 €

463,40 €

198,60 €

Investitionskosten

412 €

412 €

0 €

Verpflegungskosten

800 €

800 €

0 €

Summe

1.874 €

1.675,40 €

198,60 €

Gut zu wissen: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir informieren Ihr Pflegeheim über die bisherige Dauer Ihres dortigen Aufenthalts und zahlen den Zuschlag zum Eigenanteil ab Januar direkt an das Pflegeheim. Sie erhalten im Anschluss von Ihrem Pflegeheim Auskunft über die reduzierte Höhe des Eigenanteils.

Wahl der Einrichtung

Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt stationäre Pflegeleistungen immer dann, wenn die Pflegeeinrichtung einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat. In diesem Vertrag sind unter anderem Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festgelegt, die von der Pflegeeinrichtung für die Bewohner zu leisten sind. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Einrichtungen der Behindertenhilfe

Mit Einrichtungen, die zum Beispiel stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, dürfen die Pflegekassen kraft Gesetzes keinen Versorgungsvertrag abschließen. Gleichwohl übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einen Pauschbetrag für pflegebedingte Aufwendungen. Dieser beträgt 10 Prozent des Heimentgeltes, maximal 266 Euro pro Monat. Die Pflegekasse kann den Pauschalbetrag nur übernehmen, wenn der Medizinische Dienst (MD) festgestellt hat, dass mindestens die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 vorliegen, eine dezidierte Feststellung über den Pflegegrad oder die Höhe des Hilfebedarfs im Sinn der Sozialen Pflegeversicherung ist dagegen nicht notwendig.