Jeder Versicherte hat das Recht, gegen eine Entscheidung seiner Krankenkasse Widerspruch einzulegen. SOllte dies bei Ihnen eimal der Fall sein, dann beachten Sie bitte, dass Ihr Widerspruch innerhalb eiens Monats nach dem Bescheid erfolgen muss. Sie können Ihren Widerspruch entweder schriftlich per Post an die BKK Pfalz, Lichtenbergerstraße 16, 67059 Ludwigshafen schicken oder ersönlich in unserer Geschäftsstelle abgeben. Natürlich können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen und den Widerspruch mündlich vortragen. Wir übernehmen dann den schriftlichen Teil dieser Aufgabe. Man nennt dies „zur Niederschrift“ geben.
Wie geht es danach mit Ihrem Widerspruch weiter?
Zuerst beschäftigen sich die Spezialisten der fachlich zuständigen Abteilung mit der getroffenen Entscheidung und Ihrem Widerspruch. nochmals intensiv beschäftigen. Die von Ihnen im Widerspruch vorgetragenen Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt. Können wir unsere Entscheidung verändern, informieren wir Sie umgehend über die neue Sachlage. Bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, wird Ihr Widerspruch dem Widerspruchsausschuss vorgelegt.
Der Widerspruchsausschuss
Dieser gibt Versicherten nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung überprüfen zu lassen. Die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert. Daher ist der Widerspruchsauschuss mit einem Vertreter der Versicherten und mit einem Vertreter der Arbeitgeber besetzt. Die Tätigkeit im Widerspruchsausschuss ist ehrenamtlich und unabhängig, der Widerspruchsausschuss unterliegt somit natürlich keinerlei Weisungen der BKK Pfalz.
Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses beschäftigen sich sehr intensiv mit Ihrem individuellen Anliegen. Dabei stehen Ihre Interessen und Bedürfnisse als Versicherter im Mittelpunkt. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Abwägung Ihres individuellen Einzelfalles trifft der Widerspruchsausschuss dann eine Entscheidung. Die Sitzungen des Widerspruchsausschusses finden in regelmäßigen Abständen statt. Nach der Sitzung werden Sie unverzüglich über dessen Entscheidung informiert.