Sparschwein

Finanzen

Rekord-Defizit in der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich auch bei der BKK Pfalz.

Das Geschäftsjahr 2024 hat die BKK Pfalz mit einem negativen Ergebnis von 12,91 Millionen Euro abgeschlossen.

Für 157.618 bei uns versicherte Menschen haben wir Leistungen im Wert von 656,6 Millionen Euro finanziert. Im Durchschnitt waren das je Versicherten 4.166 Euro und damit rund 334 Euro mehr als 2023.

Die größten Ausgabenblöcke bei den Leistungen waren 2024 wie schon in den Vorjahren die Bereiche Krankenhaus mit 189,4 Millionen Euro (+ 9,8 Prozent je Versicherten), die ärztliche Behandlung mit über 104,9 Millionen Euro und Arzneimittel mit rund 108,2 Millionen Euro.

Bei Gesamtausgaben von 656,6 Millionen Euro beträgt der Anteil der Verwaltungskosten lediglich 5,3 Prozent (ca. 34,6 Millionen Euro) – ein deutliches Zeichen dafür, dass die BKK Pfalz sehr bewusst mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgeht.

Mit dem negativen Ergebnis des Jahres 2024 ist das Vermögen der BKK Pfalz zum Jahresende 2024 aufgebraucht. Die ausgewiesene Verschuldung von ca. 18,4 Millionen Euro (inklusive Verwaltungsvermögen von 286.000 Euro) ergibt sich allerdings aus geschätzten Verpflichtungen von fast 18 Millionen Euro, die in die Bilanz aufgenommen werden müssen. Ob und wann diese Beträge tatsächlich bezahlt werden müssen, steht nicht fest. Durch die tatsächlich ausreichend vorhandenen liquiden Mittel ist die BKK Pfalz jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Leistungen für und an ihre Versicherten zu bezahlen.

In der sozialen Pflegeversicherung werden die Einnahmen und Ausgaben zwischen allen Pflegekassen gleichmäßig aufgeteilt. Da die Pflegekasse der BKK Pfalz im Jahr 2024 rund 118 Millionen Euro für Pflegeleistungen ihrer Versicherten benötigte, wurden 32 Prozent der Einnahmen den anderen Pflegekassen solidarisch zur Verfügung gestellt, damit diese die Pflegeleistungen ihrer Versicherten bezahlen können.

Die BKK Pfalz hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem Überschuss der Einnahmen von rund 0,4 Mio. Euro (inklusive Abgabe an andere Pflegekassen) abgeschlossen. 

Zusätzlich wurden in 2024 knapp 260.000 Euro als Schutzschirm für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bezahlt sowie 40.000 Euro für Testkosten in den Einrichtungen.

Die Pflegebedürftigkeit in der Gesellschaft steigt. Das führt zu einer bundesweiten Steigerung der Antragszahlen um 7,1 Prozent. Bei der BKK Pfalz zeigt sich die demografische Entwicklung mit einem Anstieg der Kosten pro Versicherten um 19,7 Prozent noch deutlicher.

Leistungen, die ankommen

Versicherte der BKK Pfalz verbrachten im Jahr 2024 255.415 Tage im Krankenhaus. Jeder Tag kostete durchschnittlich 741 Euro. 16.853 Versicherte wurden ambulant operiert.

Unsere Versicherten waren mit ihrer Gesundheitskarte 1.250.915 Mal beim Arzt und 241.179 Mal beim Zahnarzt. 13.560 Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz wurden genehmigt.

Im Schnitt hat jeder Versicherte rund 8 Arzneimittelverordnungen erhalten. In Summe sind dies 1.245.910 Rezepte.

642 Versicherte befanden sich in vollstationärer Pflege, 7.020 Versicherte in ambulanter oder teilstationärer Pflege.

Unsere berufstätigen und arbeitslosen Versicherten waren insgesamt 2.164.950 Tage krank. An 715.251 Tagen haben wir Krankengeld bezahlt.

88.678 Mal musste ein Rettungs- oder Notarztwagen zu einem Versicherten der BKK Pfalz ausrücken. 169 Mal kam die Flugrettung im Einsatz.

 

Wir sind für Sie da  

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Service-Telefon haben 247.633 Beratungsgespräche am Telefon geführt. Rund 81 Prozent aller Anfragen konnten im ersten Telefonat direkt geklärt werden.

Rund 1.147.000 Briefe haben wir an unsere Kunden verschickt, 243.000 Briefe erhalten und bearbeitet.

Wie funktioniert die Finanzierung der Krankenversicherung

Ein Schaubild, welches erklärt wie Krankenkassen finanziert werden

 

Im Jahr 2009 wurde ein Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seine Aufgabe ist es, die Beitragseinnahmen einzusammeln und dann  vor allem über den Morbi-RSA auf die einzelnen Krankenkassen zu verteilen. Seit 2015 beträgt der vom Gesetzgeber festgelegte allgemeine Beitragssatz 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Er wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Darüber hinaus legt jede Krankenkasse je nach Finanzbedarf einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag festlegt. Die  gesetzlichen  Krankenkassen fungieren dabei als Einzugsstellen. Auch bei freiwilligen GKV-Versicherten erheben die Krankenkassen deren Beiträge und führen diese an den Gesundheitsfonds ab. Die Beiträge der Rentner, Arbeitslosengeldbezieher, geringfügig Beschäftigten und Künstler werden von den zuständigen Stellen direkt in den Gesundheitsfonds abgeführt.

Neben den Beiträgen der Krankenkassen wird der Gesundheitsfonds auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss gespeist. Er wurde als pauschaler Beitrag der Steuerzahler zu den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für versicherungsfremde Leistungen (u.a. beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen bzw. geringfügig beschäftigten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern, Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft) konzipiert. Er sollte die Finanzierung dieser familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben Deutschlands unterstützen. Insbesondere seit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 schwankt der Bundeszuschuss konjunktur- und politikabhängig.

Wie kommt die BKK Pfalz zu den Beitragseinnahmen?

Um die durchschnittlichen Leistungsausgaben finanzieren zu können, erhalten die Krankenkassen vom Gesundheitsfonds eine Grundpauschale pro Versicherten, die nach Alter, Geschlecht und Wohnort bemessen wird. Die Grundpauschale wird dabei mit steigendem Lebensalter höher. Daneben erhalten die Krankenkassen für Versicherte mit einer von ca. 13.300 Krankheitsdiagnosen, die zu 360 Krankheitsbildern zusammengefasst werden, zusätzliche Zuweisungen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten zu berücksichtigen und auszugleichen.

Der neue Risikostrukturausgleich: Von der Diagnose bis zum Zuschlag. Quelle: BAS

 

Ein Schaubild über die verschiedenen Informationen zum Risikostruktursaugleich

 

Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardisierten Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke oder viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern.

Was ist daran problematisch?

Das Finanzierungssystem gleicht nur durchschnittliche, standardisierte Leistungsausgaben aus. Medizinische Behandlungen sind aber immer individuell und damit auf die jeweilige Situation und auch die Bedürfnisse des einzelnen Versicherten zugeschnitten. Damit entstehen immer auch individuell verschieden hohe Ausgaben. Dabei spielen unterschiedliche Behandlungen, aber auch regionale Preisunterschiede eine große Rolle.

Die Folge: Manche Kassen erhalten mehr Mittel als sie benötigen. Sie haben in den vergangenen Jahren mit den solidarisch finanzierten Zuweisungen Überschüsse und Vermögen aufgebaut, die sie nun in Form von unterdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen wieder abbauen. Dabei ist das Vermögen nicht nur durch wirtschaftliches Handeln entstanden, sondern schlicht aus der Tatsache, dass die Versicherten dieser Kassen keine, weniger oder günstigere Leistungen erhalten haben.

Die BKK Pfalz gehört zu den Kassen, die systematisch zu wenige Zuweisungen bekommen haben, da ihre Versicherten jünger als der Bundesdurchschnitt sind. Die Zuweisungen reichen leider nicht aus, um die tatsächlich anfallenden, individuellen Leistungen an die Versicherten zu finanzieren. Insbesondere die sinnvollen Ausgaben in den Bereichen Früherkennung und Prävention werden dabei nicht ausreichend ausgeglichen.

Solidarität ja — aber bitte für alle!

Die BKK Pfalz steht dazu, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden dürfen, wenn sie viele chronisch Kranke oder viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern. Es darf aber auch nicht so sein, dass eine Kasse mit vielen jüngeren, eher gesünderen Versicherten keine ausreichenden Finanzmittel bekommt und dadurch Früherkennung und Prävention über höhere Zusatzbeiträge finanziert werden müssen. Dies ist aktuell aber der Fall! Hier ist die Politik gefordert, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und faire Verteilungsmechanismen einzuführen.

Hier hat der Verwaltungsrat der BKK Pfalz klar Position bezogen: "Deshalb ist unsere Forderung, den MRSA endlich transparenter, zielgenauer und gerechter zu machen. Insbesondere die Zuweisungen für Prävention und Vorsorge müssen sich an den tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse orientieren. Kassen wie die BKK Pfalz, die Vorsorge und Prävention ihrer Versicherten aktiv fördern, müssen für die dadurch entstehenden, überdurchschnittlichen Ausgaben aus dem Fonds entsprechende Zahlungen erhalten."

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