Die BKK Pfalz ist im Gegensatz zu einer privaten Krankenkasse ein Unternehmen, bei dem die Beitragszahler (Versicherte und Arbeitgeber) selbst über das Unternehmen bestimmen. Man nennt diese Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der ehrenamtliche Verwaltungsrat ist oberstes Beschlussgremium der BKK Pfalz und entscheidet in dieser Funktion unter anderem über die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans und die grundlegende strategische Ausrichtung der BKK Pfalz. Er wählt außerdem den Vorstand der BKK Pfalz. Der Vorstand wiederum berichtet der Selbstverwaltung regelmäßig über die Geschäftsentwicklung.
Verwaltungsrat der dreizehnten Wahlperiode
In der dreizehnten Wahlperiode (die Amtszeit dauert von 2023 bis 2029) besteht der Verwaltungsrat aus 10 Vertretern der Versicherten und 7 Vertretern der Arbeitgeber.
Jeweils ein Versicherten- und ein Arbeitgebervertreter führen als Vorsitzende den Verwaltungsrat alternierend.
Die Verwaltungsratsvorsitzenden
Versicherten- vertreter | Arbeitgeber- vertreter |