Windelhelden

Ihr Nachwuchs ist auf der Welt und jetzt kommen schöne, aber auch anstrengende Monate auf Sie und Ihre Familie zu. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Viele Infos finden Sie auf den folgenden Seiten.


Auch können Sie hier bereits Ihr Kind bei der BKK Pfalz kostenfrei familienversichern. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten Antrag und die Geburtsurkunde zu — den Rest erledigen wir. Damit Ihre Familie immer rundum versorgt ist!

Starke Kids: Premium-Vorsorge für Ihren Nachwuchs

Das ist die lückenlose und kostenlose Vorsorge für alle Entwicklungsphasen Ihrer Kinder - vom Baby bis zum Teenager. Das Vorsorgeprogramm "Starke Kids" wurde gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte entwickelt.

Familienberatung rund um die Uhr

Bei allen Fragen rund um die Familie ist unser qualifiziertes medizinisches Fachpersonal an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die medizinische Familienberatung erreichen Sie unter 0800 / 664 95 77. Erfahren Sie mehr zu unserem Doc Around The Clock.

Wir kümmern uns um Ihre Arzttermine

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Arzt oder brauchen Unterstützung bei der Vereinbarung Ihrer Arzttermine? Dann nehmen Sie unseren kostenlosen Arzttermin-Service in Anspruch. Wir helfen Ihnen, eine Arztpraxis nach Ihren Bedürfnissen zu finden und regeln Ihre Termine für Sie.

Hörscreening für Neugeborene

Hörtests bei Neugeborenen, die sogenannten Neugeborenen-Hörscreenings, sind sehr wichtig, um Hörstörungen frühzeitig zu erkennen. Die BKK Pfalz übernimmt daher die Kosten für das Screening.

Elterngeld

Leistung:

Elterngeld ist eine Transferleistung des Staates für seit dem 1. Januar 2007 geborene Kinder. Es wird bis zu 14 Monate lang unabhängig vom Netto-Einkommen bezahlt und beträgt bis zu 1.800 Euro pro Monat.

Unser Plus:

In vielen Fällen müssen Sie während des Elterngeldbezugs keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

Elternzeit

Leistung:

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen.

Unser Plus:

In vielen Fällen müssen Sie in der Elternzeit keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

Haushaltshilfe

Leistung:

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst die anfallenden Arbeiten übernehmen kann.

Unser Plus:

Wir tun mehr! Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Hebammenbetreuung

Leistung:

Hebammen sind wichtige Ansprechpartnerinnen während und nach der Schwangerschaft und bei der Geburt. Deshalb übernehmen wir die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik, für die Nachsorge und Stillberatung und für die Entbindung.

Unser Plus:

Die Kosten für Geburtsvorbereitung, Nachsorge, Stillberatung und Rückbildungsgymnastik rechnet die Hebamme direkt mit der BKK Pfalz ab, sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Impfungen

Leistung:

Rotaviren sind häufig die Ursache von Magen-Darm-Infektionen bei Säuglingen. Eine Impfung sollte zwischen der 24. und 26. Woche durchgeführt werden.

Unser Plus:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der Impfung gegen Rotaviren zu 100 Prozent. Wir bezahlen Sie auch vor und nach dem empfohlenen Zeitraum.

Kinder im Krankenhaus

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Mitaufnahme einer Begleitperson, weil wir davon überzeugt sind, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Person während des Krankhausaufenthaltes an ihrer Seite ist. Normalerweise ist ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.

Unser Plus:

Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Unsere Zusage der Kostenübernahme erhalten Sie kurzfristig.

Mutterschaftsgeld

Leistung:

Die letzte Phase der Schwangerschaft ist anstrengend. Die Arbeit wird beschwerlich. Deshalb gibt es eine gesetzliche Schutzfrist für beschäftigte werdende Mütter. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen danach.

Unser Plus:

Denken Sie daran, das Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor der Geburt zu beantragen, damit wir es Ihnen schnellstmöglich auszahlen können. Einen Antrag bekommen Sie sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin direkt von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.

Vorsorgeuntersuchungen

Leistung:

Prävention ist uns wichtig! Denn dadurch bleiben Sie länger gesund. Außerdem können Krankheiten frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Unser Plus:

Damit Sie die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen nicht vergessen, erinnern wir Sie gerne daran. Mehr Infos hier.