FFP2-Masken für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Die BKK Pfalz hat im Auftrag der Bundesregierung alle ihre Versicherten, die Arbeitslosengeld II beziehen und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, angeschrieben. Mit diesem Schreiben und ihrem Personalausweis (oder einem anderen Lichtbildausweis) können sich anspruchsberechtigte Grundsicherungsempfänger zehn FFP2-Masken in der Apotheke abholen. Es fällt keine Eigenbeteiligung an.

ALG-II-Empfänger über 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen, die bereits zwei Berechtigungsscheine im Anschreiben in Januar bzw. Februar erhalten hatten, werden in dieser Anschreibeaktion nicht berücksichtigt.

Auch bei dieser Aktion kann es dazu kommen, dass Kleinkinder, die mit ALG-II-Empfängern leben, ein Schreiben erhalten. Hinweise der Krankenkassen, dass dieser Versand nicht sinnvoll ist (denn Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zum Tragen der Masken befreit) und zu Irritationen führen kann, wurden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht aufgegriffen.