Häufige Fragen von Arbeitgebern zur Fusion der BKK Vital mit der BKK Pfalz

Was passiert mit den Daten der BKK Vital?

Die BKK Pfalz ist ab Januar 2018 Rechtsnachfolgerin der BKK Vital und der (alten) BKK Pfalz. Der Datenbestand beider Kassen wird zu einem gemeinsamen Bestand zusammengeführt.

An wen schicke ich ab Januar 2018 die Beitragsnachweise?

Arbeitgebern ist freigestellt, ob sie die Beitragsnachweise der BKK Vital und der BKK Pfalz zusammenfassen oder separat übermitteln.

Die Beitragsnachweise der BKK Vital sind ab Januar 2018 über die Datenannahmestelle des ITSG an die BKK Pfalz zu übermitteln.

Mit der Aktualisierung des Abrechnungsprogramms bei den Arbeitgebern ist als Datenannahme-Betriebsnummer die Betriebsnummer des ITSG (35382142) hinterlegt. In den Entgeltabrechnungsprogrammen sollte als Krankenkassen-Betriebsnummer ab Januar 2018 die Betriebsnummer der BKK Pfalz (52598579) hinterlegt sein. 

An wen zahle ich ab Januar 2018 die Gesamtsozialversicherungsbeiträge?

Beitragszahlungen sind unter Angabe der Arbeitgeber-Betriebsnummer im Verwendungszweck an die BKK Pfalz zu überweisen.

Bankverbindung:
HypoVereinsbank
BIC: HYVEDEMM483
IBAN: DE23 5452 0194 0000 8161 08

Kunden der BKK Vital werden mit der Abbuchung bzw. dem Kontoauszug im Januar 2018 über die neue Gläubiger-Identifikationsnummer informiert.

Wie laufen die Zahlungen, wenn ich bereits Kunde der BKK Vital und der BKK Pfalz bin?

Betrieben, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der gesamte Beitrag über das bei der BKK Pfalz gespeicherte Bankkonto abgebucht. Oder Sie überweisen wie bisher den gesamten Beitrag auf das Konto der HypoVereinsbank der BKK Pfalz.

Muss ich besondere Meldungen für meine Arbeitnehmer erstellen?

Eine Krankenkassenfusion ist kein meldepflichtiger Tatbestand. DEÜV-Meldungen sind wegen der Fusion nicht abzugeben. Für Neuanmeldungen verwenden Sie bitte die Betriebsnummer 52598579.

Was muss ich bei Korrekturen von Beiträgen oder AAG Meldungen beachten?

Die Korrekturen der BKK Vital sind an die Rechtsnachfolgerin, die BKK Pfalz, zu übermitteln.

Kann ich einen neuen Umlagesatz wählen?

Ja, die Wahl des Umlagesatzes ist immer zu Beginn eines neuen Jahres möglich. Hierzu erhalten Sie ein Anschreiben der BKK Arbeitgeberversicherung.