Private Pflegevorsorge: Der Pflege-Bahr

Unser Plus:

Ihre Pflegekasse der BKK Pfalz ist gerne in allen Fragen rund um das Thema Pflege für Sie da.

Leistung:

Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind, haben bei Vorliegen einer auf ihren Namen lautenden privaten Pflege-Zusatzversicherung Anspruch auf eine Pflegevorsorgezulage.

Was ist der Pflege-Bahr?

Die Kosten im Pflegefall können nicht immer umfassend durch die gesetzliche Pflegeversicherung aufgefangen werden. Um Versorgungslücken zu minimieren, ist eine private Vorsorge für den Pflegefall sinnvoll. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) sieht eine staatliche Förderung für diese private Vorsorge vor.

Jeder Versicherte, der einen entsprechenden Vertrag über mindestens 10 Euro monatlich abschließt, erhält 5 Euro monatlich oder 60 Euro jährlich als Zuschuss. Dieser wird direkt an Ihr privates Versicherungsunternehmen gezahlt und ist einkommensunabhängig. Der Abschluss einer solchen privaten Pflegevorsorge erfolgt ohne eine gesundheitliche Prüfung. Der Vertragschließende muss mindestens 18 Jahr alt sein und darf keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder erhalten haben.

Diese Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Berater der privaten Krankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen gerne Versicherungsberater in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns an.