Pflege und Beruf vereinbaren

Wer nahe Angehörige zu Hause pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, muss einen täglichen Spagat meistern, um dieser Doppelbelastung gerecht zu werden. Oftmals würde schon mehr zeitliche Flexibilität helfen.

Damit sich Pflege und Beruf gut vereinbaren lassen, sind individuelle Lösungen gefragt. Manchmal reicht es, wenn eine kurzfristige Versorgung gut organisiert werden kann, bei anderen ist vielleicht eine Auszeit vom Beruf erforderlich oder die Reduzierung der Arbeitszeit. Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es?

Kurzfristige Auszeit mit Lohnersatz

Im Akutfall muss die Pflege für ein Familienmitglied schnell organisiert werden. Dann hilft Ihnen der Anspruch auf eine Auszeit von der Arbeit von bis zu zehn Tagen mit einer Lohnersatzleistung, dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld. Sie können es bei der Pflegeversicherung der zu betreuenden Person beantragen.

Freistellung mit Darlehen bis sechs Monate

Wenn Sie Ihre Angehörigen länger pflegen, ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat (Pflegezeit). Zusätzlich haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen können. Für bis zu drei Monate gilt dieser Anspruch auch, wenn Sie nahe Angehörige in der letzten Lebensphase, beispielsweise in einem Hospiz, begleiten. Oder auch für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen, auch außerhalb der Wohnung.

Teilfreistellung mit Darlehen bis 24 Monate

Sie benötigen für die häusliche Pflege eine länger andauernde Reduzierung Ihrer Arbeitszeit? Dann können Sie sich für bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden von der Arbeit freistellen lassen (Familienpflegezeit). Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Auch dieser Anspruch umfasst die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen und die Gewährung eines zinslosen Darlehens.

Kombination

Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, müssen aber unmittelbar
aneinander anschließen. Die Gesamtdauer der Freistellungen beträgt höchstens 24 Monate.

Selbstfürsorge durch Achtsamkeit

Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann sehr herausfordernd sein. Mit unserem Online-Kurs möchten wir Sie unterstützen und Ihnen Wege zeigen, wie Sie im Pflegealltag gut für sich sorgen können. Der Kurs wird durch eine erfahrene Pflegeberaterin begleitet, die auf Ihre individuellen Fragen eingeht.