Häufige Fragen zum persönlichen Kundenkennwort

Warum ist das persönliche Kundenkennwort wichtig?

Kundenservice hat für uns oberste Priorität. Unseren Service für Sie wollen wir aufrechterhalten und stetig verbessern. Dabei müssen wir aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen. Denn als gesetzliche Krankenkasse verwalten wir eine sehr große Menge von besonders schützenswerten Sozialdaten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat uns in der Richtlinie „Kontakt mit den Versicherten“ diese Vorgehensweise vorgegeben. Die Richtlinie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend und basiert auf
§ 217f Abs. 4b des fünften Sozialgesetzbuchs.

Wir müssen eine zweifelsfreie Authentifizierung, vor allem bei telefonischen Kundenanfragen, jederzeit gewährleisten. Aus diesem Grunde hat nun jeder Kunde sein persönliches Kundenkennwort erhalten, das aus 6 Ziffern besteht. Dieses Kennwort ermöglicht es uns, die vorgegebenen Standards sicherzustellen.

Gerne können Sie das Kennwort in ein eigenes, persönliches Kennwort mit 6 Ziffern ändern. Dazu genügt ein Anruf in unserem Kundencenter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicetelefon freuen sich auf Ihren Anruf.

Muss ich das Kennwort bei jedem Anliegen nennen?

Immer wenn es in Gesprächen um Ihre personenbezogene Daten beispielsweise Informationen zur Änderung der Bankverbindung oder der Adressdaten, zu Versicherungs-, Beitragsdaten oder Gesundheitsdaten geht, müssen Sie uns das Kundenkennwort nennen. Hiermit stellen wir sicher, dass wir auch wirklich mit Ihnen sprechen.

Reicht die Nennung von Geburtsdatum und Kennwort ohne Krankenversicherungsnummer?

Grundsätzlich ja. Doch auch Ihre Krankenversicherungsnummer ist wichtig. Hiermit finden wir am schnellsten Ihre Daten in unserem System und sind somit in der Lage Ihnen sofort Ihre Fragen zu beantworten.

Wie bekomme ich mein Kennwort, wenn ich z.B. aufgrund eines Umzugs noch keines erhalten habe?

Gerade dann ist es für uns wichtig, dass wirklich Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen und kein unbekannter Dritter. Daher müssen Sie uns die neue Adresse bitte schriftlich per Post mitteilen. Zur eindeutigen Identifikation fügen Sie bitte noch folgende Informationen hinzu:

  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Versichertennummer
  • Ihre alte Anschrift
  • Meldebescheinigung über Ihre neue Anschrift.

 Sobald die Adresse bei uns geändert wurde, erhalten Sie umgehend Ihr Kundenkennwort der BKK Pfalz.

 

Erhalte ich Auskünfte zu meinen auch bei der BKK Pfalz versicherten Familienangehörigen?

Selbstverständlich erhalten Sie Auskünfte über Ehepartner oder Kinder unter 18 Jahren. Nennen Sie uns einfach die Versichertennummer und das Kundenkennwort Ihres Angehörigen, dann erhalten Sie Auskünfte über Bearbeitungsstände, jedoch nicht über Leistungsinhalte. 

Kann ich das Kundenkennwort ändern?

Sie möchten Ihr Kennwort ändern? Rufen Sie uns an und nennen Sie uns das von uns vergebene Kennwort. So sind wir sicher, dass wir mit Ihnen telefonieren. Nennen Sie uns jetzt Ihr Wunschkennwort. Wichtig: Auch dieses muss eine sechsstellige Zahlenreihe sein. Zur Bestätigung erhalten Sie danach Ihr Wunschkennwort auch per Post.

Was ist, wenn ich das Kennwort verloren oder vergessen habe?

Das kann passieren. Rufen Sie uns einfach an. Wir schicken Ihnen dann gerne das Kennwort nochmals per Post zu.

Warum brauche ich ein Kennwort, ich habe Ihnen doch schon meine Krankenversicherungsnummer gesagt?

Kundenservice hat für uns oberste Priorität. Unseren Service für sie wollen wir aufrechterhalten und stetig verbessern. Dabei müssen wir aber auch dem Datenschutz Rechnung tragen. Denn als gesetzliche Krankenkasse verwalten wir eine sehr große Menge von besonders schützenswerten Sozialdaten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat uns in der Richtlinie „Kontakt mit den Versicherten“ diese Vorgehensweise vorgegeben. Die Richtlinie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend und basiert auf
§ 217f Abs. 4b des fünften Sozialgesetzbuchs.

Wir müssen eine zweifelsfreie Authentifizierung, vor allem bei telefonischen Kundenanfragen, jederzeit gewährleisten. Aus diesem Grunde hat nun jeder Kunde zusätzlich sein persönliches Kundenkennwort erhalten, das aus 6 Ziffern besteht. Dieses Kennwort ermöglicht es uns, die vorgegebenen Standards sicherzustellen.

Gerne können Sie das Kennwort in ein eigenes, persönliches Kennwort mit 6 Ziffern ändern. Dazu genügt ein Anruf in unserem Kundencenter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicetelefon freuen sich auf Ihren Anruf.

Was ist mit meinen Kindern?

Kinder bis zum 15. Lebensjahr haben kein Kennwort. Hier erhalten Sie, wie bisher Auskünfte, sofern wir sichergestellt haben, dass Sie der Elternteil sind. Bitte halten Sie hierbei aber auch die Krankenversicherungsnummer Ihres Kindes bereit.

Ist Ihr Kind bereits 15 Jahre oder älter, nennen Sie uns bitte auch dessen Kennwort.