FAQs — Arbeitgeber

Was ist eine Betriebsnummer? Wo beantrage ich diese?

Vom zuständigen Arbeitsamt wird die achtstellige Betriebsnummer (Abkürzung: BBNR) einem Betrieb bei dessen Eröffnung vergeben. Ist eine BBNR noch nicht zugeteilt worden, ist sie vom Arbeitgeber unverzüglich beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen. Über diese Nummer lässt sich der Name und die Anschrift des Betriebes ermitteln.

Woher bekommt der Arbeitgeber das Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit?

Der Arbeitgeber kann das Schlüsselverzeichnis bei seinem zuständigen Arbeitsamt, Sachgebiet Statistik, anfordern und sich bei Fragen an diese Stelle wenden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Wie erhält die Rentenversicherung die eingereichten Meldungen zur Sozialversicherung?

Die BKK Pfalz nimmt die Erfassung der eingereichten Meldungen vor und leitet diese Daten dann an die zentrale Datenstelle der Rentenversicherungsträger weiter. Dort werden die Datensätze überprüft und die fehlerfreien Meldesätze dem zuständigen Rentenversicherungsträger zur Dokumentation in den Versichertenkonten übermittelt.

Welche Stelle ist für die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises zuständig?

Wird ein Beschäftigter erstmalig zur Sozialversicherung angemeldet, wird ihm eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt. Der SV-Ausweis, auf dem die SV-Nummer eingetragen ist, wird dem Beschäftigten vom zuständigen Rentenversicherungsträger zugeschickt. Beantragt ein Beschäftigter die Ausstellung eines SV-Ausweises bei der BKK Pfalz als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, weil der ursprünglich ausgestellte zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist, leitet diese den Antrag in Form eines maschinellen Datensatzes an die Rentenversicherung weiter. Dort wird dann die Neuausstellung des Ausweises veranlasst.

Wann sind die freiwilligen Beiträge zu zahlen?

Die Fälligkeit der freiwilligen Beiträge richtet sich nach unserer Satzung. Die Fälligkeit bleibt weiter der 15. des Folgemonats.

Warum gilt als Tag der Gutschrift der Tag der Wertstellung und nicht der Eingang zum Beispiel eines Verrechnungsschecks?

Für Zahlungen an Krankenkassen gilt die Beitragszahlungsverordnung. Darin steht unter anderem, dass als Tag der Zahlung immer die Wertstellung auf dem Konto der Einzugsstelle maßgebend ist.

Wann liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor?

Das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung darf regelmäßig im Monat die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

Ab wann tritt bei Überschneidungen von geringfügigen Beschäftigungen Versicherungspflicht ein?

Wird aufgrund von Zusammenrechnungsvorschriften entweder die Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder die Zeitgrenze im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten, tritt grundsätzlich von dem Zeitpunkt des Überschreitens an Sozialversicherungspflicht ein. Sollte der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer nicht über das Vorliegen einer weiteren Beschäftigung informiert worden sein, tritt Versicherungspflicht erst mit dem Tage der Bekanntgabe der Feststellung durch die Krankenkasse oder einen Rentenversicherungsträger ein.

Wann tritt bei einer kurzfristigen Beschäftigung bei Überschreiten der Zeitgrenze Versicherungspflicht ein?

Sofern die kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die Zeitgrenze überschreitet, tritt Versicherungspflicht vom Tag des Überschreitens an ein. Stellt sich bereits vor Erreichen der Zeitgrenze heraus, dass die Beschäftigung länger andauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht bereits mit dem Tag, an dem das Überschreiten erkennbar wird.

Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?

Ja, sofern der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, nimmt er am Ausgleichsverfahren teil und hat daher die Umlagebeiträge direkt an die Bundesknappschaft zu entrichten.
Alle Infos und die aktuellen Umlagesätze finden auf der Website der Minijob-Zentrale.
Das Erstattungsverfahren wird auch direkt von der Bundesknappschaft für die geringfügig entlohnt Beschäftigten vorgenommen.

Wohin sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aus einer geringfügigen Beschäftigung abzuführen?

Der Arbeitgeber hat die Pauschalbeiträge zusammen mit der einheitlichen Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abzuführen. Weitere Infos zu geringfügigen Beschäftigungen finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Beurteilung der Beschäftigung eines Studenten?

In der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nur, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung besteht in der vorlesungsfreien Zeit generell Versicherungsfreiheit. Die Beschäftigung eines Studenten während des Semesters bleibt auch dann noch versicherungsfrei, wenn er die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausübt (unabhängig vom Arbeitsverdienst).

Wie lautet die Bankverbindung der BKK Pfalz?

Bank: HypoVereinsbank

BIC: HYVEDEMM483
IBAN: DE23 5452 0194 0000 8161 08


Gläubiger-ID: DE16ZZZ00000196009

Wo bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis?

Wer anfängt zu arbeiten, benötigt früher oder später einen Sozialversicherungsausweis, auch Rentenversicherungsausweis genannt. Dieser enthält auch Ihre Sozialversicherungsnummer.

Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihre BKK Pfalz. Wir werden den „SV-Ausweis“ für Sie bestellen und versenden innerhalb weniger Tage ein Bestätigungsschreiben, das Sie bereits Ihrem Arbeitgeber oder auch Behörden vorlegen können.

Der eigentliche Sozialversicherungsausweis wird von der Deutschen Rentenversicherung erstellt und auch verschickt und dauert etwa 6 Wochen.

Auch das Aussehen des „SV-Ausweises“ hat sich geändert. War es früher noch ein kleineres,  ausweisähnliches Dokument in gelber Farbe und stärkerem Papier, in das man sein Passbild einkleben konnte, ist er heute nur noch ein normal bedrucktes DIN A4-Blatt.

Gut zu wissen

Die Sozialversicherungsnummer oder auch Rentenversicherungsnummer hat immer einen eindeutigen Aufbau:

  • Die ersten 2 Stellen bestimmen den Rentenversicherungsträger, der erstmals die Sozialversicherungsnummer vergeben hat.
  • Die nächsten 6 Stellen sind Ihr Geburtsdatum.
  • Darauf folgt der erste Buchstabe Ihres Geburtsnamens.
  • Die nächsten beiden Zahlen nach dem Buchstaben stehen für das Geschlecht.
  • 0-49 ist männlich, 50-99 ist weiblich.
  • Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.