Damit Sie auch im Alter abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Rentenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.
Rentenversicherung | |
Beitrag zur Rentenversicherung | 18,6 % |
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte | 15,0 % |
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenter*innenAb 1. Juli 2024 wird die Deutsche Rentnerversicherung Rentenzuschläge an verschiedene Rentner*innen auszahlen. Der Rentenversicherung ist die Meldung dieser Zuschläge an die Krankenkassen leider nicht möglich. Sind Sie pflichtversicherter Rentner? Dann erfolgt der Beitragsabzug direkt über den Rentenversicherungsträger. Sofern für Sie als Rentner*in eine freiwillige Versicherung oder Familienversicherung besteht und Sie eine Mitteilung über die Zahlung eines Zuschlages erhalten, bitten wir Sie diese Mitteilung an uns weiterzuleiten, um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.
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